TIMM4barrierefrei

TIMM4barrierefrei bietet Ihnen Lösungen rund um das Thema Barrierefreiheit im Web an. Grundsätzlich liefert TIMM4 als Content Management System die Voraussetzungen für die Pflege einer barrierefreien Website. Das Thema ist jedoch vielschichtig und erfordert Lösungen, die optimal an Ihre jeweiligen Anforderungen angepasst sind.

Was müssen Website-Betreiber in Sachen Barrierefreiheit beachten?

Öffentliche Websites sind bereits seit 2019, festgelegt durch die BITV 2.0, verpflichtet, Barrierefreiheit zu erfüllen und zu dokumentieren.

Einen ersten Anhaltspunkt, wie es auf Ihrer Website um das Thema Barrierefreiheit bestellt ist, liefert ein einfacher Selbsttest: BIK für Alle > Easy Checks

Jeder Betreiber muss folgende Fragen für sich beantworten:

  • Wie und in welchem Umfang soll und kann die Website barrierefrei werden?
  • Wer plant und bewertet die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit?
  • Wie wird die Erklärung zur Barrierefreiheit, die von jeder Seite aus zugänglich sein muss, verfasst?
  • Wer führt die regelmäßigen Reviews zur Barrierefreiheit durch, mit denen die Bewertungen aktuell gehalten und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen?

Weitere Infos rund um das Thema Barrierefreiheit bietet Ihnen der Leitfaden für Webseiten-Anbieter.

Die vier Prinzipien der WCAG 2.1

Die vier Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 bilden die Basis der Richtlinien zur Barrierefreiheit. Demnach sind barrierefreie Webinhalte:

  • 1. Wahrnehmbar

    Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

  • 2. Bedienbar

    Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.

  • 3. Verständlich

    Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.

  • 4. Robust (im Sinne von klar und eindeutig)

    Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

13 Richtlinien legen die vier Prinzipien aus

Mit insgesamt 13 Richtlinien legen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 die vier Prinzipien aus. Mit den 13 Richtlinien erhält man mit klaren Beschreibungen die Ziele erklärt. Hier gelangen Sie zu den 13 Richtlinien.

78 detailierte Erfolgskriterien

Diese 78 Erfolgskriterien geben konkrete Handlungsanweisungen für die Umsetzung der Barrierefreiheit. Öffentliche Websites müssen 50 Erfolgskriterien auf Konformitätsstufe AA erfüllen. Es werden Prinzipien, Richtlinien, Erfolgskriterien und Konformitätsbedingungen aufgelistet. Details zu den Erfolgskriterien für barrierefreies Webdesign sehen Sie hier.

Was bedeutet das für Ihre Website?

Diese Richtlinien und Erfolgskriterien für eine barrierefreie Gestaltung von Websites lassen sich in drei unterschiedliche Aufgabenbereiche aufteilen:

  • Design
  • Programmierung
  • Redaktion

Einige Beispiele…

Design: Mit den Corporate-Design-Vorgaben werden Farben, Kontraste, Schriftgrößen etc. definiert. Hier ist zu prüfen, ob das Design den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht oder nicht und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Programmierung: Die Programmierung ist so anzupassen, dass z.B. Maschinenlesbarkeit gegeben ist und eine chronologische Tabulatorreihenfolge vorhanden ist.

Redaktion: Die Redakteure der Website müssen beispielsweise alternative Informationen zu Bildern, Grafiken oder Videos eingeben und relevante Seiten in einfacher Sprache ausgestalten.

Welcher Bedarf für Ihren Internetauftritt besteht und welcher Aufwand damit verbunden ist, muss individuell mit Ihnen geprüft und definiert werden.

Wer bewertet, ob die relevanten Kriterien erfüllt werden?

Sie können die Bewertung der Liste der Erfolgskriterien selbst vornehmen oder den Auftrag an eine neutrale Instanz vergeben, die sowohl beratend als auch prüfend agiert. Auch automatische Tools werden inzwischen angeboten, die man abonnieren kann.

Oder Sie vertrauen auf unsere Beratung, in der wir mit Ihnen zusammen den optimalen Weg zur Barrierefreiheit festlegen und mit Ihnen umsetzen.

Nachweis der Barrierefreiheit

Eine Bewertung der Barrierefreiheit muss offen zugänglichg auf Ihrer Website verfügbar sein.

Diese Bewertung kann selbst oder mittels fremder Hilfe – z.B. durch ein Institut, das ein „BIK-Prüfsiegel für Barrierefreiheit im Internet” vergibt – erstellt werden. Eine neutrale Organsiation bewertet die Website bzw. ausgewählte Seiten davon. Bei Erfüllung der Prüfschritte erteilt sie ein Zertifikat, das dann als Nachweis auch auf der eigenen Website veröffentlicht wird. Die Einholung von entsprechenden Angeboten ist Teil unserer Beratungsleistung.

Besteht noch Beratungsbedarf?

Davon gehen wir aus. Natürlich möchten Sie wissen, was zu tun ist und was das kostet.

Wir erstellen Ihnen ein zweiteiliges Angebot:

A. Analyse des Bedarfs mit Festlegung der Umsetzungstiefe der Barrierefreiheit auf Ihrer Website
B. Umsetzung der in A definierten Barrierefreiheit